Alpweiden für einheimisches und fremdes Vieh

Obwohl die Korporation Ursern mit Abstand die grösste Alpweidenbesitzerin ist, gehört ihr kein einziges Stück Vieh. Die Korporation Ursern überlässt die Weidenutzung des Allmendgebiets den Alpbewirtschaftern. Gealpt wird in Ursern sowohl genossenschaftlich – in Sennten – als auch einzeln. Für die Aufnahme in die Sennten hat das einheimische Vieh Vorrang. 

Das Recht, die Weiden der Korporation zu nutzen, steht allen in Ursern wohnhaften Talbürgern zu. Sie benötigen dazu kein Alprecht. Nur bei erstmaligem Auftrieb müssen sie sechs Monate im Voraus dem Talrat die Zahl des aufzutreibenden Viehs und das Weidegebiet bekannt geben. Ebenfalls im Voraus müssen sie auch mitteilen, wenn sie die Anzahl des aufzutreibenden Viehs um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr über- oder unterschreiten.

Heuernte im Sommer

Frühlingsboten

Soweit es alpwirtschaftlich vertretbar ist, kann der Talrat auch Nichttalbürgern, die im Tal wohnen, eine Weidenutzung erteilen. Sie erhalten nach dreijährigem Viehauftrieb ebenfalls ein gewährleistetes Weidenutzungsrecht. Alle Alpbewirtschafter – ob Talbürger oder nicht – können fremdes Vieh an die Sömmerung nehmen. Sie müssen allerdings bis am 15. Februar ein Gesuch an den Rat stellen, in dem sie das Weidegebiet, die Stückzahl des Viehs und die Sömmerungszeit angeben. 

Die Korporation Ursern regelt klar, wann, wo und mit welchen Tieren der Weidgang gestattet ist. Eine in der Talkanzlei aufliegende Weidkarte scheidet die Gebiete für das Rind- und Schmalvieh aus. Der Auftrieb richtet sich nach dem Stand der Vegetation. Spätestens am 5. Oktober müssen das auswärtige und am 15. Oktober das einheimische Vieh von der Korporationsallmend abgezogen werden. Der Alpbewirtschafter bezahlt für den Viehauftrieb eine Taxe, das sogenannte Weidgeld. Dieses bemisst sich an der Art des Viehs und daran, ob der Eigentümer Talbürger ist oder nicht. Der Erlös aus dem Weidgeld wird ausschliesslich zur Förderung der Land- und Alpwirtschaft verwendet. Hinzu kommen auf Anfrage weitere Förderungsbeiträge, die alljährlich durch die Talgemeinde über das Budget bewilligt werden. Zudem ist jeder Bewirtschafter im Sinne eines Frondienstes verpflichtet, jährlich einen Beitrag an die Pflege- und Unterhaltsarbeiten zu leisten. Dieser hängt von der Stückzahl des aufgetriebenen Viehs ab.