Bergkristalle als begehrtes Gut

Das «Strahlnen» war früher für viele Urschner ein willkommener Nebenverdienst. Die Mineralien aus Ursern sind weit herum bekannt. Wer heute auf Urschner Korporationsgebiet Mineralien gewinnen will, muss volljährig sein und ein von der Korporation Ursern ausgestelltes Strahlerpatent besitzen. Das Patent ist alljährlich bis zum 31. Mai bei der Talkanzlei Ursern schriftlich anzufordern. Es ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Die Gebühren richten sich danach, ob jemand Talbürger ist, in Ursern, im Kanton Uri oder ausserhalb des Kantons wohnt oder Ausländer ist. 

Das «Strahlnen» ist an strenge Vorschriften gebunden. An Sonn- und Feiertagen ist es verboten. Ebenfalls nicht erlaubt sind das Verwenden von maschinellen Hilfsmitteln und der Einsatz von Sprengstoff. Nach altem Strahlerkodex ist bis heute auch das Belegen einer Fundstelle geregelt: Hat ein Strahler eine Kluft mit Mineralien entdeckt, so kann er sich durch das Hinterlegen eines Strahlerwerkzeugs und durch das Anbringen einer witterungsbeständigen Markierung mit Name, Adresse und Datum der Erstbelegung das Recht der Ausbeutung sichern. Ein Strahler darf allerdings nur zwei Fundstellen gleichzeitig belegen. Bearbeitet er die Kluft zwei Jahre lang nicht, erlischt der Anspruch auf die Fundstelle.

Quarz